Burnout III: Wie spreche ich Betroffene an?: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zielgruppe:''' Betriebsräte werden immer häufiger mit Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, die unter psychischen Problemen leiden. Eine wesentliche Ursache dieser psychischen Probleme sind in der Gesamtheit – als gesellschaftliche Erscheinung – die unkontrollierte Gruppendynamik in Teams und teilautonomen Unternehmenseinheiten. Diese ist auch als Hintergrund der so genannten „persönlichen Disposition“ der Individuen für psychische Schwierigkeiten zu sehen.
 
'''Zielgruppe:''' Betriebsräte werden immer häufiger mit Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, die unter psychischen Problemen leiden. Eine wesentliche Ursache dieser psychischen Probleme sind in der Gesamtheit – als gesellschaftliche Erscheinung – die unkontrollierte Gruppendynamik in Teams und teilautonomen Unternehmenseinheiten. Diese ist auch als Hintergrund der so genannten „persönlichen Disposition“ der Individuen für psychische Schwierigkeiten zu sehen.
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Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.
 
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2015, 11:47 Uhr

Burnout III:

Wie spreche ich Betroffene an?

Referenten der Initiative "Meine Zeit ist mein Leben"

Zielgruppe: Betriebsräte werden immer häufiger mit Kolleginnen und Kollegen konfrontiert, die unter psychischen Problemen leiden. Eine wesentliche Ursache dieser psychischen Probleme sind in der Gesamtheit – als gesellschaftliche Erscheinung – die unkontrollierte Gruppendynamik in Teams und teilautonomen Unternehmenseinheiten. Diese ist auch als Hintergrund der so genannten „persönlichen Disposition“ der Individuen für psychische Schwierigkeiten zu sehen.

Das Seminar „Burnout III – Wie spreche ich Betroffene an?“ richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die um die zunehmende Bedeutung von psychischen Belastungen und deren gesellschaftlichen Ursachen wissen. Sie wollen aus diesem Wissen Konsequenzen für ihr Handeln in Situationen individueller Hilfe für psychisch belastete Kolleginnen und Kollegen ziehen. Sie haben Sorgen, sich falsch oder übergriffig zu verhalten, aber auch darum, die Hilfesuchenden permanent betreuen zu müssen und nicht ausreichend Energie für diese Tätigkeiten zur Verfügung zu haben. Einen Impuls, diese berechtigten Sorgen zu bearbeiten, gibt das Seminar „Burnout im Betrieb – Wie spreche ich Betroffene an?“.

Ziel: Das Ziel des Seminars besteht zunächst darin, diese Sorgen und Ängste bewusst zu machen und zu reflektieren. Reflektiert lassen sie sich aus einer Ursache für Abwehr und Lähmung in ein Erkenntnismittel und in Handlungsfähigkeit auch bezogen auf konkrete Situationen verwandeln. Betriebsräte sind in der Folge besser in der Lage, bewusste und konkrete Hilfe zu leisten. Zugleich werden die Grenzen des eigenen – notwendig nicht psychologisch professionellen - Handelns aufgezeigt und eine Auseinandersetzung mit den Gefahren von Grenzüberschreitungen ermöglicht. Die dadurch gewonnene Sicherheit erleichtert es, diejenigen Kolleginnen und Kollegen initiativ anzusprechen, bei denen starke psychische Belastungen vermutet werden. Es wird ein Konzept vorgestellt, das einerseits Übergriffe verhindert, und andererseits die helfende Person schützt.

Methode: Das wichtigste Mittel, womit Betriebsratsmitglieder lernen können, diese Fragen angemessen zu beantworten und entsprechende Sicherheit zu gewinnen, ist die Reflexion der eigenen Angst, etwas falsch zu machen. Die Methode des Seminars besteht daher in erster Linie darin, diese Ängste bewusst zu machen und so die Gefahr der Abwehr zu vermeiden. Die in der Reflexion erkannte und anerkannte Angst lässt sich auswerten in Bezug auf

1. die Grenzen der eigenen Kompetenz 2. den Schutz der eigenen Energien der helfenden Betriebsratsmitglieder 3. und die Auseinandersetzung mit Übertragungen und Gegenübertragungen

Die Funktion von Intervision und Supervision wird erläutert und – soweit möglich – das Gespür dafür entwickelt, wie man diese Mittel nutzen kann, sich mit dem eigenen Handeln auseinanderzusetzen. Zur Vertiefung der Thematik von psychischen Belastungen im Unternehmen sind Fortbildungen notwendig und ggf. vom Arbeitgeber zu bezahlen, um die entsprechenden Qualifikationen der Betriebsratsmitglieder zu entwickeln und zu fördern. Die gemeinsame Reflexion zu erfahren und zu erleben wird zugleich die Möglichkeit aufzeigen, durch Gespräche untereinander gemeinsam solche Fragen in einer Intervision zu bearbeiten und sich gegenseitig Hilfestellung zu leisten.


Freistellung Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG und § 96 Abs. 4 i.V.m. 96 Abs. 8 SGB IX zu tragen.


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