Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens: Unterschied zwischen den Versionen

Aus meine zeit ist mein leben
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==Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens==
 
==Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens==
   
Mein Tun in einem solchen Unternehmen ersc heint daher als ein notwendiger Beitrag zum "Überleben" des Unternehmens. Das Unternehmen wird als ständig bedroht vorgestellt. DieVorstellung der Bedrohung erzeugt einen permnenten Druck auf maich als Beschäftigten des Unternehmens. Denn damit das unternehmen "überleben kann, müssen alle Funktionen des Unternhmens möglichst reibungslos erfüült werden. Die Beschäfigte und das Manangement eines Unternehmens sind aber dieenigen, die diese Funktionen des Unternehmens durch ihrer Tätigkeit mit Leben erfüllen. Ein unternehmen kann nur "überleben", weil die darin Beschäftigten es mit Leben erfüllen. Überleben des Unternehmens heißt also: Mit einer Tätigkeit erfülle ich das Unternehmen mit einem "Leben", das umgekehrt meine Tätigket als seine "Überlebensbedingung" ansieht.
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Mein Tun in einem solchen Unternehmen erscheint daher als ein notwendiger Beitrag zum "Überleben" des Unternehmens. Das Unternehmen wird als ständig bedroht vorgestellt. Die Vorstellung der Bedrohung erzeugt einen permanenten Druck auf das Unternehmen und mittelbar auf mich als Beschäftigten des Unternehmens. Denn damit das Unternehmen "überleben" kann, müssen alle Funktionen des Unternehmens möglichst reibungslos erfüllt werden. Die Beschäftigten und das Management eines Unternehmens sind diejenigen, die diese Funktionen des Unternehmens durch ihre Tätigkeit mit "Leben" erfüllen. Ein Unternehmen kann nur "überleben", weil die darin Beschäftigten es mit "Leben" erfüllen. "Überleben" des Unternehmens heißt also: Die Menschen, ich und andere, die in einem Unternehmen arbeiten, erfüllen es mit einem "Leben", das umgekehrt meine Tätigkeit und die der Anderen als seine "Überlebensbedingung" ansieht.
   
Das ist eine entscheidende Überlegung: Das sogenante "Leben" des Unternehmens ist nichts anderes als die Gesamtheit der Tätigkeiten der im Unternehmen tätigen Menschen. Aber dennoch entwickelt das Unternehmen so etwas wie ein "Eigenleben" und deswegen auch ein eigenes Überlebensinteresse gegenüber den Beschäftigten, die das Lebe des Unternehmens überhaupt erst vhervorbringen. Im sogeannten "Überlebensinteresse" des eigenen Unternehmens begegne ich also einer Seite des Tuns meiner Kolleginnen und Kollegen und von mir. Wir bringen in unserem Tun zusammen ein Unternehmen hervor, das ein eigenständiges "Überlebensinteresse" uns geggenüber geltend macht, obwohl es nur unser gemensames Tun ist.
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Das ist eine entscheidende Überlegung: Das so genannte "Leben" des Unternehmens ist nichts anderes als die Gesamtheit der Tätigkeiten der im Unternehmen tätigen Menschen, ihre Kooperation. Aber dennoch entwickelt das Unternehmen so etwas wie ein - von der Tätigkeit der Beschäftigten verselbständigtes - "Eigenleben" und deswegen auch ein eigenes "Überlebensinteresse" gegenüber den Beschäftigten, die das Leben des Unternehmens überhaupt erst hervorbringen. Im so genannten "Überlebensinteresse" des eigenen Unternehmens begegne ich also einer Seite des Tuns von meinen Kolleginnen und Kollegen und von mir selbst. Wir bringen in unserem Tun zusammen ein Unternehmen hervor, das ein eigenständiges "Überlebensinteresse" uns gegenüber geltend macht, obwohl es nichts anderes als nur unser gemeinsames Tun ist.
   
Dieser Prozess geschieht noch unabhängig vom Tun der Unternehmensleitung. Er ergibt sich "von selbst" aus den Bedingungen, unter denen wir in einem Unternehem zusammen arbeiten, das auf dem "freien Markt" operiert. Die Beschäftigten beherrschen die Bedingungen ihrer Kooperation miteinander nicht. Daher beherrschen sie auch ihre Kooperation selber nicht. Dadurch erhält die eigene Kooperation der beschäftigten ein gegenüber diesen Beschäftigten verselbständigtes Interesse. Dieses Interessse mcht sich als der Unternhmenszweck geltend, auf dem Markt zu "überleben". Dieser Unternehmens zweck wird vom "Unternehmer" nicht erfunden, sondern vertreten. (Wie das geschieht, werde ich gleich noch ansprechen. ) Wichtig ist nun zuerst einmal: Das Unternhemen hat ein selbständiges Interesse an seinem "Überleben" nur deshalb, weil die Bescäftigten ihre Kooperation im Unternehmen nicht beherrschen. Diese Kooperation verselbständigt sich und betrachtet nun - aus der verselbständigten Perspektive des Unternehmens - das Tun der Beschäftigten als ein Mittel zu seinem "Überleben" auf dem Markt. Aus der Sicht des Unternehmens ist das, was ich tue, nur eine Funktion des Unternehmens, ein Mittel zum Zweck. Der Zweck ist das "Überleben" des Unternehmens am Markt. Ist das "Überleben" am Markt bedroht - und es ist permanent bedroht, denn darin besteht der Markt -, so muss der Organismus "Unternehmen" von seinen Gliedern, den Beschäftigten, die bestimmte Funktionen erfüllen, erwarten, dass sie sich mehr anstrengen, dass sie sich ins Zeug legen.
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Dies geschieht noch unabhängig vom Tun der Unternehmensleitung. Er ergibt sich "von selbst" aus den Bedingungen, unter denen wir in einem Unternehmen zusammen arbeiten, das auf dem "freien Markt" operiert. Die Beschäftigten beherrschen die Bedingungen ihrer Kooperation miteinander nicht. Daher beherrschen sie auch ihre Kooperation selber nicht. Dadurch erhält die eigene Kooperation der Beschäftigten ein - gegenüber diesen Beschäftigten verselbständigtes - Eigeninteresse. Dieses Interesse macht sich als der Unternehmenszweck geltend, auf dem Markt zu "überleben". Dieser Unternehmenszweck wird vom "Unternehmer" nicht erfunden, sondern nur vertreten. Das Unternehmen hat ein selbständiges Interesse an seinem "Überleben" nur deshalb, weil die Beschäftigten ihre Kooperation im Unternehmen nicht beherrschen. Diese Kooperation verselbständigt sich und betrachtet nun - aus der verselbständigten Perspektive des Unternehmens - das Tun der Beschäftigten als ein bloßes Mittel zu seinem "Überleben" auf dem Markt. Aus der Sicht des Unternehmens ist das, was ich tue, nur eine Funktion des Unternehmens, ein Mittel zum Zweck. Der Zweck ist das "Überleben" des Unternehmens am Markt. Ist das "Überleben" am Markt bedroht - und es ist permanent bedroht, denn darin besteht "der Markt" -, so muss der "Organismus" Unternehmen von seinen "Gliedern", den Beschäftigten, die bestimmte Funktionen erfüllen, erwarten, dass sie sich mehr anstrengen, dass sie sich ins Zeug legen.
   
Mein eigenes Tun in Kooperation mit den anderen Beschäftigten in einem Unternhemen richtet sich mit unbewussten Anforderungen gegen mich selbst, weil ich und meine Kolleginnen und Kollegen die Bedingungen unseer Kooperation nciht beherrsche.
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Mein eigenes Tun in Kooperation mit den anderen Beschäftigten in einem Unternehmen richtet sich mit - meist mir unbewussten - Anforderungen gegen mich selbst, weil ich und meine Kolleginnen und Kollegen die Bedingungen unserer Kooperation nicht beherrschen.
   
   

Aktuelle Version vom 14. Oktober 2008, 15:03 Uhr

Mein Tun aus der Sicht des Unternehmens

Mein Tun in einem solchen Unternehmen erscheint daher als ein notwendiger Beitrag zum "Überleben" des Unternehmens. Das Unternehmen wird als ständig bedroht vorgestellt. Die Vorstellung der Bedrohung erzeugt einen permanenten Druck auf das Unternehmen und mittelbar auf mich als Beschäftigten des Unternehmens. Denn damit das Unternehmen "überleben" kann, müssen alle Funktionen des Unternehmens möglichst reibungslos erfüllt werden. Die Beschäftigten und das Management eines Unternehmens sind diejenigen, die diese Funktionen des Unternehmens durch ihre Tätigkeit mit "Leben" erfüllen. Ein Unternehmen kann nur "überleben", weil die darin Beschäftigten es mit "Leben" erfüllen. "Überleben" des Unternehmens heißt also: Die Menschen, ich und andere, die in einem Unternehmen arbeiten, erfüllen es mit einem "Leben", das umgekehrt meine Tätigkeit und die der Anderen als seine "Überlebensbedingung" ansieht.

Das ist eine entscheidende Überlegung: Das so genannte "Leben" des Unternehmens ist nichts anderes als die Gesamtheit der Tätigkeiten der im Unternehmen tätigen Menschen, ihre Kooperation. Aber dennoch entwickelt das Unternehmen so etwas wie ein - von der Tätigkeit der Beschäftigten verselbständigtes - "Eigenleben" und deswegen auch ein eigenes "Überlebensinteresse" gegenüber den Beschäftigten, die das Leben des Unternehmens überhaupt erst hervorbringen. Im so genannten "Überlebensinteresse" des eigenen Unternehmens begegne ich also einer Seite des Tuns von meinen Kolleginnen und Kollegen und von mir selbst. Wir bringen in unserem Tun zusammen ein Unternehmen hervor, das ein eigenständiges "Überlebensinteresse" uns gegenüber geltend macht, obwohl es nichts anderes als nur unser gemeinsames Tun ist.

Dies geschieht noch unabhängig vom Tun der Unternehmensleitung. Er ergibt sich "von selbst" aus den Bedingungen, unter denen wir in einem Unternehmen zusammen arbeiten, das auf dem "freien Markt" operiert. Die Beschäftigten beherrschen die Bedingungen ihrer Kooperation miteinander nicht. Daher beherrschen sie auch ihre Kooperation selber nicht. Dadurch erhält die eigene Kooperation der Beschäftigten ein - gegenüber diesen Beschäftigten verselbständigtes - Eigeninteresse. Dieses Interesse macht sich als der Unternehmenszweck geltend, auf dem Markt zu "überleben". Dieser Unternehmenszweck wird vom "Unternehmer" nicht erfunden, sondern nur vertreten. Das Unternehmen hat ein selbständiges Interesse an seinem "Überleben" nur deshalb, weil die Beschäftigten ihre Kooperation im Unternehmen nicht beherrschen. Diese Kooperation verselbständigt sich und betrachtet nun - aus der verselbständigten Perspektive des Unternehmens - das Tun der Beschäftigten als ein bloßes Mittel zu seinem "Überleben" auf dem Markt. Aus der Sicht des Unternehmens ist das, was ich tue, nur eine Funktion des Unternehmens, ein Mittel zum Zweck. Der Zweck ist das "Überleben" des Unternehmens am Markt. Ist das "Überleben" am Markt bedroht - und es ist permanent bedroht, denn darin besteht "der Markt" -, so muss der "Organismus" Unternehmen von seinen "Gliedern", den Beschäftigten, die bestimmte Funktionen erfüllen, erwarten, dass sie sich mehr anstrengen, dass sie sich ins Zeug legen.

Mein eigenes Tun in Kooperation mit den anderen Beschäftigten in einem Unternehmen richtet sich mit - meist mir unbewussten - Anforderungen gegen mich selbst, weil ich und meine Kolleginnen und Kollegen die Bedingungen unserer Kooperation nicht beherrschen.


Die Unternehmensleitung