Ist "Autonomie" Handlungsspielraum?: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ist "Autonomie" Handlungsspielraum?)
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Unter einem "Handlungsspielraum" versteht man einen abgegrenzten Bereich von Entscheidungsbefugnissen, die einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von einem oder einer Vorgesetzten eingeräumt werden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin darf innerhalb vorab festgelegter Grenzen Entscheidungen treffen, weil der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte ihm das zutrauen. Vorgesetzte nehmen an, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Lage sind, das Richtige zu tun, d.h. das zu tun, was die Vorgesetzten tun würden, oder so zu entscheiden, wie die Vorgesetzten sich entscheiden würden. Die Mitarbeiterinnen erhalten in diesem Sinne einen "Spielraum" innerhalb dessen sie selbst handeln können, wie sie es für richtig halten, solange sie treffen, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Treffen sie mit ihren Entscheidungen nicht das, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will, so wird den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der "Handlungsspielraum" wieder entzogen.
 
Unter einem "Handlungsspielraum" versteht man einen abgegrenzten Bereich von Entscheidungsbefugnissen, die einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von einem oder einer Vorgesetzten eingeräumt werden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin darf innerhalb vorab festgelegter Grenzen Entscheidungen treffen, weil der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte ihm das zutrauen. Vorgesetzte nehmen an, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Lage sind, das Richtige zu tun, d.h. das zu tun, was die Vorgesetzten tun würden, oder so zu entscheiden, wie die Vorgesetzten sich entscheiden würden. Die Mitarbeiterinnen erhalten in diesem Sinne einen "Spielraum" innerhalb dessen sie selbst handeln können, wie sie es für richtig halten, solange sie treffen, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Treffen sie mit ihren Entscheidungen nicht das, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will, so wird den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der "Handlungsspielraum" wieder entzogen.
   
Bei einem Handlungsspielraum wird also in einem abgegrenzten Bereich "Freiheit" solange zugestanden, wie die Mitarbeiter mit ihren Handlungen und Entscheidungen die Erwartungen ihrer vorgesetzten treffen. Ist das nicht der Fall, wird ihnen der Handlungsspielraum wieder entzogen.
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Bei einem Handlungsspielraum wird also in einem abgegrenzten Bereich "Freiheit" solange zugestanden, wie die Mitarbeiter mit ihren Handlungen und Entscheidungen die Erwartungen ihrer Vorgesetzten treffen. Ist das nicht der Fall, wird ihnen der Handlungsspielraum wieder entzogen.
   
 
Die "Autonomie" besteht in diesem Falle darin, die Frage richtig zu beantworten, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Beantwortet man diese Frage richtig, dann bleibt diese Sorte von "Autonomie" erhalten. Beantwortet man sie falsch, so ist die "Autonomie" flöten. Im Grunde besteht diese "Autonomie" darin, selbst zu erraten, was die Vorgesetzten von mir in dieser Situation erwarten würden. Diese Sorte von Autonomie wäre also ein freiwilliges "Sich-nach-den-Vorgesetzten-Richten". Viele Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler interpretieren die gegenwärtigen Veränderungen in der "Arbeitswelt" so, dass sie darin eine Zunahme des "Handlungsspielraums" sehen. Aber das ist ein Irrtum. Denn das würde bedeuten, dass die Vorgesetzten die Entwicklung in der Hand hätten, also
 
Die "Autonomie" besteht in diesem Falle darin, die Frage richtig zu beantworten, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Beantwortet man diese Frage richtig, dann bleibt diese Sorte von "Autonomie" erhalten. Beantwortet man sie falsch, so ist die "Autonomie" flöten. Im Grunde besteht diese "Autonomie" darin, selbst zu erraten, was die Vorgesetzten von mir in dieser Situation erwarten würden. Diese Sorte von Autonomie wäre also ein freiwilliges "Sich-nach-den-Vorgesetzten-Richten". Viele Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler interpretieren die gegenwärtigen Veränderungen in der "Arbeitswelt" so, dass sie darin eine Zunahme des "Handlungsspielraums" sehen. Aber das ist ein Irrtum. Denn das würde bedeuten, dass die Vorgesetzten die Entwicklung in der Hand hätten, also
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4. und frei darin wären, ihren Beschäftigten diese "Autonomie" wieder zu entziehen.
 
4. und frei darin wären, ihren Beschäftigten diese "Autonomie" wieder zu entziehen.
   
Alle diese Voraussetzungen bestehen aber entweder gar nicht mehr, oder sie sind im Verschwinden begriffen. Dennoch ist von "Autonomie in der Arbeit" - mit Recht - viel die Rede. Aber der wirkliche Prozess, der damit angesprochen wird, ist nicht die Einräumung eines Handlungsspielraums durch den oder die Vorgesetzte, sondern die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" unter den Beschäftigten des Unternehmens. Diese Beschäftigten sollen selbst mehr und mehr Unternehmerfunktionen wahrnehmen, eben weil der Mechanismus, dass die Vorgesetzten ihnen sagen, was sie zu tun haben, immer weniger produktiv und profitabel ist. Es geht also nicht um Handlungsspielraum, sondern um die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" bei den Beschäftigten, im Alltag auch als "unternehmerisches Denken" bezeichnet.
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Alle diese Voraussetzungen bestehen aber entweder gar nicht mehr, oder sie sind im Verschwinden begriffen. Dennoch ist von "Autonomie in der Arbeit" - mit Recht - viel die Rede. Aber der wirkliche Prozess, der damit angesprochen wird, ist nicht die Einräumung eines Handlungsspielraums durch den oder die Vorgesetzten, sondern die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" unter den Beschäftigten des Unternehmens. Diese Beschäftigten sollen selbst mehr und mehr Unternehmerfunktionen wahrnehmen, eben weil der Mechanismus, dass die Vorgesetzten ihnen sagen, was sie zu tun haben, immer weniger produktiv und profitabel ist. Es geht also nicht um Handlungsspielraum, sondern um die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" bei den Beschäftigten, im Alltag auch als "unternehmerisches Denken" bezeichnet.
   
 
Das würde ja aber bedeuten, dass es verschiedene Arten der "Autonomie" gibt.
 
Das würde ja aber bedeuten, dass es verschiedene Arten der "Autonomie" gibt.

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2011, 12:09 Uhr

Ist "Autonomie" Handlungsspielraum?

Autonomie heißt wörtlich übersetzt "sich selbst ein Gesetz sein". Es ist im Alltag und auch in manchen Wissenschaften ein anderer Ausdruck für Freiheit. (Das muss aber nicht sein: In den Naturwissenschaften versteht man unter "Autonomie" etwas, was sich von selbst abspielt, also nicht der Regelung oder des Anstoßes des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin verdankt. Der Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin muss nicht eingreifen; denn die Sache läuft "autonom" ab, sie regelt sich selbst etc.)

Unter einem "Handlungsspielraum" versteht man einen abgegrenzten Bereich von Entscheidungsbefugnissen, die einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin von einem oder einer Vorgesetzten eingeräumt werden. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin darf innerhalb vorab festgelegter Grenzen Entscheidungen treffen, weil der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte ihm das zutrauen. Vorgesetzte nehmen an, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Lage sind, das Richtige zu tun, d.h. das zu tun, was die Vorgesetzten tun würden, oder so zu entscheiden, wie die Vorgesetzten sich entscheiden würden. Die Mitarbeiterinnen erhalten in diesem Sinne einen "Spielraum" innerhalb dessen sie selbst handeln können, wie sie es für richtig halten, solange sie treffen, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Treffen sie mit ihren Entscheidungen nicht das, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will, so wird den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der "Handlungsspielraum" wieder entzogen.

Bei einem Handlungsspielraum wird also in einem abgegrenzten Bereich "Freiheit" solange zugestanden, wie die Mitarbeiter mit ihren Handlungen und Entscheidungen die Erwartungen ihrer Vorgesetzten treffen. Ist das nicht der Fall, wird ihnen der Handlungsspielraum wieder entzogen.

Die "Autonomie" besteht in diesem Falle darin, die Frage richtig zu beantworten, was der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte will. Beantwortet man diese Frage richtig, dann bleibt diese Sorte von "Autonomie" erhalten. Beantwortet man sie falsch, so ist die "Autonomie" flöten. Im Grunde besteht diese "Autonomie" darin, selbst zu erraten, was die Vorgesetzten von mir in dieser Situation erwarten würden. Diese Sorte von Autonomie wäre also ein freiwilliges "Sich-nach-den-Vorgesetzten-Richten". Viele Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler interpretieren die gegenwärtigen Veränderungen in der "Arbeitswelt" so, dass sie darin eine Zunahme des "Handlungsspielraums" sehen. Aber das ist ein Irrtum. Denn das würde bedeuten, dass die Vorgesetzten die Entwicklung in der Hand hätten, also 1. wüssten, was zu tun ist, 2. dies auch in Anweisungen formulieren könnten, 3. frei darin wären, zu beurteilen, ob die Entscheidungen der ihnen anvertrauten Beschäftigten "richtig" sind oder nicht, 4. und frei darin wären, ihren Beschäftigten diese "Autonomie" wieder zu entziehen.

Alle diese Voraussetzungen bestehen aber entweder gar nicht mehr, oder sie sind im Verschwinden begriffen. Dennoch ist von "Autonomie in der Arbeit" - mit Recht - viel die Rede. Aber der wirkliche Prozess, der damit angesprochen wird, ist nicht die Einräumung eines Handlungsspielraums durch den oder die Vorgesetzten, sondern die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" unter den Beschäftigten des Unternehmens. Diese Beschäftigten sollen selbst mehr und mehr Unternehmerfunktionen wahrnehmen, eben weil der Mechanismus, dass die Vorgesetzten ihnen sagen, was sie zu tun haben, immer weniger produktiv und profitabel ist. Es geht also nicht um Handlungsspielraum, sondern um die Durchsetzung "unternehmerischer Autonomie in der Arbeit" bei den Beschäftigten, im Alltag auch als "unternehmerisches Denken" bezeichnet.

Das würde ja aber bedeuten, dass es verschiedene Arten der "Autonomie" gibt. Trifft das denn zu?

Gibt es verschiedene Arten von "Autonomie"?



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