Burnout erkennen und begrenzen II
Burnout erkennen und begrenzen II
Umsetzungsschritte im Betrieb / der Diensstelle Die Funktion des Seminars
Während in dem Seminar Burnout I grundlegende Kenntnisse über Burnout und seine Ursachen vermittelt werden, geht es in Burnout II darum, das theoretische Wissen in praktische Arbeit umzusetzen. Das Seminar setzt also den Besuch des Seminars Burnout I voraus. Wichtige Grundlagen werden lediglich einführend erinnert.
Zielgruppe: Betriebs- / Personalräte und Schwerbehinderten-Beauftragte, die sich mit dem Thema Burnout im Betrieb oder der Dienststelle praktisch auseinandersetzen und dafür grundlegende Fragestellungen der Burnout-Prävention im Betrieb oder der Dienststelle organisatorisch umsetzen wollen.
Die Lern-Ziele des Seminars sind folgende: - Die Wirkungsweisen psychischer Belastungen werden exemplarisch im Einzelnen verfolgt und erfassbar gemacht. Es werden
Fragestellungen der emotionalen Belastungsanalyse entwickelt und erarbeitet. In der emotionalen Belastungsanalyse wird der Zusammenhang zwischen der gemeinschaftlich wahrgenommenen unternehmerischen Funktion und den emotionalen persönlichen Beziehungen im Team und im Unternehmen untersucht.
- Die Bedeutung der – mitbestimmungspflichtigen – Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen bei der Prävention von Burnout wird analysiert: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden dargestellt, erläutert und in Arbeitsgruppen aufgearbeitet. Dabei sind – soweit vorhanden – die Erfahrungen der anwesenden Betriebs- / Personalräte im Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen und in einen allgemeinen Kontext zu stellen. - Der Vorschlag zu einer Betriebsvereinbarung für die Gesundheits-und Sozialverantwortlichkeit in Teams (Monitoring) wird anhand der Teamanalysen und der Fragestellungen der emotionalen Belastungsanalyse erläutert und erarbeitet. Dabei geht es vor allem um die Bewusstheit von emotionalen Belastungen. Ziel ist auch die Entwicklung eines „Anspruchshorizonts“, über die – vom Arbeitgeber gesetzten – Rahmenbedingungen hinaus.