Konsequenzen für die Prävention von Burnout: Unterschied zwischen den Versionen

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(Konsequenzen für die Burnout-Prävention)
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1. Die unterneherische Funktion wird von den Beschäftigten in ihren organisierten Formen - als Team, als Profitcenter, als teilautonome Unternehmenseinheit - gemeinschaftlich wahrgenommen. "Die unternehmerische Autonomie in der Arbeit" ist daher verbunden mit den Formen der Zusammenarbeit im Unternehmen. Deswegen reicht es für die Prävention von Burnout nicht aus, sich an Individuen zu wenden. Es müssen auch die konkreten Formen der entsprechenden Zusammenarbeit bearbeitet werden.
 
1. Die unterneherische Funktion wird von den Beschäftigten in ihren organisierten Formen - als Team, als Profitcenter, als teilautonome Unternehmenseinheit - gemeinschaftlich wahrgenommen. "Die unternehmerische Autonomie in der Arbeit" ist daher verbunden mit den Formen der Zusammenarbeit im Unternehmen. Deswegen reicht es für die Prävention von Burnout nicht aus, sich an Individuen zu wenden. Es müssen auch die konkreten Formen der entsprechenden Zusammenarbeit bearbeitet werden.
   
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2. Diese Bearbeitung der Kooperationsformen für die Burnout-Prävention müssen - jedenfalls im Prinzip - von den Beschäftrigten selbst gemeinschaftlich vorgenommen werden können. Dies schließt eine anfängliche Anleitung nicht aus, ebenso wenig eine Hilfestellung im Verlauf des Prozesses. Aber im Prinzip muss es den Beschäftigten selbst möglich sein, sich mit den Formen ihrer Zusammenarbeit auseinanderzusetzen, und zwar nicht nur - wie das ja schon geschieht - unter dem Gesichtspunkt der Profitabilität, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen und sozialen Verträglichkeit.
   
 
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Version vom 14. März 2011, 19:20 Uhr

Konsequenzen für die Prävention von Burnout

Für die Prävention von Burnout hat das einige Konsequenzen.

1. Die unterneherische Funktion wird von den Beschäftigten in ihren organisierten Formen - als Team, als Profitcenter, als teilautonome Unternehmenseinheit - gemeinschaftlich wahrgenommen. "Die unternehmerische Autonomie in der Arbeit" ist daher verbunden mit den Formen der Zusammenarbeit im Unternehmen. Deswegen reicht es für die Prävention von Burnout nicht aus, sich an Individuen zu wenden. Es müssen auch die konkreten Formen der entsprechenden Zusammenarbeit bearbeitet werden.

2. Diese Bearbeitung der Kooperationsformen für die Burnout-Prävention müssen - jedenfalls im Prinzip - von den Beschäftrigten selbst gemeinschaftlich vorgenommen werden können. Dies schließt eine anfängliche Anleitung nicht aus, ebenso wenig eine Hilfestellung im Verlauf des Prozesses. Aber im Prinzip muss es den Beschäftigten selbst möglich sein, sich mit den Formen ihrer Zusammenarbeit auseinanderzusetzen, und zwar nicht nur - wie das ja schon geschieht - unter dem Gesichtspunkt der Profitabilität, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen und sozialen Verträglichkeit.

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